Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (AI Act – Verordnung (EU) 2024/1689) am 1. August 2024 steht für Unternehmen eine neue Pflicht im Raum: Sie müssen sicherstellen, dass alle mit KI-Systemen befassten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen – also ein fundiertes Verständnis für Technik, Chancen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen.

Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 4 des AI Act und ist weit mehr als eine formale Anforderung. Richtig umgesetzt, wird sie zum Wettbewerbsvorteil: Sie reduziert Risiken, stärkt Vertrauen und macht Ihr Unternehmen zukunftssicher.

Was bedeutet „KI-Kompetenz“ laut Artikel 4?

Laut Artikel 3 Nr. 56 des AI Act bezeichnet „KI-Kompetenz“ (AI Literacy) die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig zu betreiben und zu bewerten, ihre Risiken zu erkennen und ihre Chancen zu nutzen – unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechte und Pflichten.

Konkret umfasst dies:

  • Technisches Verständnis: Wie funktionieren KI-Systeme? Was bedeutet maschinelles Lernen? Welche Systemarten gibt es?
  • Rechtliche Kompetenz: Was regelt die KI-Verordnung? Wie greift die DSGVO? Was ist bei Hochrisiko-KI zu beachten?
  • Bewusstsein für Chancen und Risiken: Wo kann KI Prozesse verbessern – und wo drohen Diskriminierung, Fehlentscheidungen oder Intransparenz?

Wer ist betroffen?

Artikel 4 betrifft nicht nur Entwickler oder IT-Teams. Auch folgende Rollen müssen ein Mindestmaß an KI-Kompetenz nachweisen können:

  • Fachabteilungen, die KI-gestützte Software einsetzen (z. B. Personal, Marketing, Einkauf)
  • Führungskräfte und Projektleitungen
  • Externe Dienstleister und Berater, die KI-Lösungen betreiben oder betreuen
  • Unternehmen, die KI-Produkte bereitstellen, ohne selbst Anbieter zu sein

Die EU-Kommission stellt klar: Alle Personen, die im Namen des Unternehmens mit KI arbeiten oder Entscheidungen vorbereiten, müssen geschult werden – unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis.

Gibt es eine Messpflicht oder Sanktionen?

Nein, aktuell verlangt Artikel 4 keine explizite Prüfung oder Messung des Wissenstands. Dennoch müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Kompetenz sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung droht eine sogenannte Popularbeschwerde nach Artikel 85 AI Act – ähnlich wie bei Datenschutzverstößen.

Warum sich Schulungen nicht nur rechtlich lohnen

Unsere Erfahrung zeigt: Der eigentliche Mehrwert liegt nicht in der reinen „Pflichterfüllung“, sondern in der Wirkung im Unternehmen:

  • Stärkung der digitalen Souveränität: Mitarbeitende verstehen, was KI kann – und was nicht.
  • Besseres Projektmanagement: KI-Initiativen werden realistischer geplant, weil Fachbereiche Risiken und Grenzen kennen.
  • Vertrauen bei Kunden und Partnern: Nachweisbare Kompetenz stärkt Ihre Position am Markt.
  • Reduktion von Fehlanwendungen: Wer die Technik versteht, erkennt schneller Fehlfunktionen oder ungewollte Bias.

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Nachweisbare Umsetzung für Ihre Compliance-Dokumentation

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Artikel 4 des AI Act ist mehr als eine rechtliche Fußnote – er ist der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen, sicheren und produktiven KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen. Investieren Sie jetzt in die Kompetenz Ihrer Teams – und damit in die Zukunftsfähigkeit Ihres gesamten Betriebs.


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